Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Verhinderungspflege — Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn Sie als pflegende Person eine Auszeit brauchen, übernehmen wir die Pflege Ihres Angehörigen — professionell, zuverlässig und direkt im vertrauten Zuhause. Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 €.

3.539 €

Gemeinsamer Jahresbetrag

8 Wochen

maximale Dauer

Ab PG 2

Pflegegrad 2–5

Pflegefachkraft betreut Seniorin liebevoll

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege — auch Ersatzpflege genannt — ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift immer dann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert ist, etwa wegen Urlaub, Krankheit, Erholung oder anderer persönlicher Gründe.

In dieser Zeit übernimmt ein professioneller Pflegedienst wie LuminaPlus die häusliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen — stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Ziel der Verhinderungspflege ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der pflegebedürftige Mensch weiterhin gut versorgt wird — in seiner gewohnten häuslichen Umgebung.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Vorpflegezeit: mind. 6 Monate häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson
  • Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden
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Wann wird sie gebraucht?

  • Urlaub der pflegenden Person
  • Krankheit oder Krankenhausaufenthalt
  • Erholung und Auszeit vom Pflegealltag
  • Termine und persönliche Angelegenheiten
  • Berufliche Verpflichtungen
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Gut zu wissen

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden — zum Beispiel für einige Stunden pro Woche. Bei weniger als 8 Stunden pro Tag wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.

Leistungsübersicht Verhinderungspflege

Flexibel einsetzbar — von wenigen Stunden pro Woche bis hin zu mehreren Wochen am Stück.

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Stundenweise Verhinderungspflege

Ideal für regelmäßige Entlastung: Wir übernehmen die Pflege für wenige Stunden am Tag, während Sie Termine wahrnehmen oder sich erholen. Bei unter 8 Stunden täglich wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.

Pflegegeld wird weitergezahlt
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Tageweise Verhinderungspflege

Für längere Abwesenheiten: Wir versorgen Ihren Angehörigen ganztägig in seinem Zuhause. Perfekt, wenn Sie für einige Tage oder Wochen eine Vertretung brauchen — maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr.

Max. 56 Tage / Jahr
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Verhinderungspflege durch Angehörige

Auch nahe Angehörige (bis 2. Verwandtschaftsgrad) oder Mitbewohner können Verhinderungspflege übernehmen. Die Erstattung ist in diesem Fall auf das 2-Fache des Pflegegeldes begrenzt. Zusätzlich werden nachgewiesene Aufwendungen erstattet.

Erstattung nach Pflegegrad
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Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Budget von 3.539 € zusammengefasst. Sie können den Betrag flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen — ohne Umwidmung.

Bis 3.539 € flexibel nutzbar

Budgetübersicht Verhinderungspflege 2026

Seit Juli 2025 gilt der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Hier finden Sie die aktuellen Beträge.

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld / Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Gemeinsamer Jahresbetrag (VP + KZP) 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Max. Dauer Verhinderungspflege 8 Wochen 8 Wochen 8 Wochen 8 Wochen
Verh.pflege durch nahe Angehörige* 694 € 1.198 € 1.600 € 1.980 €
* Nahe Angehörige (bis 2. Grad) / im Haushalt lebende Personen: Erstattung max. das 2-Fache des Pflegegeldes. Zusätzlich werden nachgewiesene Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall) bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € erstattet.
Stand: 2026. Beträge gemäß SGB XI §§ 39, 42. Änderungen vorbehalten.

Budget-Rechner

Verfügbares Budget
3.539 €
Gemeinsamer Jahresbetrag (VP + KZP)
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €
Pflegegeld / Monat 347 €

So funktioniert’s

Von der ersten Beratung bis zur zuverlässigen Betreuung — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu Ihrem Anspruch auf Verhinderungspflege, den möglichen Leistungen und dem Budget.

2

Beantragung bei der Pflegekasse

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse — formlos und unkompliziert.

3

Flexible Einsatzplanung

Gemeinsam planen wir die Einsätze nach Ihren Bedürfnissen: stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen — so wie es für Sie passt.

4

Wir kümmern uns

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte versorgen Ihren Angehörigen zuverlässig im vertrauten Zuhause. Sie können sich beruhigt erholen.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Anspruch, Budget und Ablauf.

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht eine Vertretung der privaten Pflegeperson, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Ein professioneller Pflegedienst oder eine andere geeignete Person übernimmt dann die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen.
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die private Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat (sog. Vorpflegezeit). Es spielt keine Rolle, ob die pflegende Person ein Familienmitglied, Freund oder Nachbar ist — entscheidend ist die regelmäßige häusliche Pflege.
Seit Juli 2025 gilt der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen — unabhängig vom Pflegegrad (gilt für PG 2–5). Dieses Budget können Sie flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen.
Ja. Während der tageweisen Verhinderungspflege (ab 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt — ein wichtiger Vorteil für regelmäßige, kürzere Vertretungen.
Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Die frühere Trennung in zwei separate Budgets mit Umwidmungsregeln entfällt. Sie können den gesamten Betrag flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem nutzen.
Die Verhinderungspflege sollte bei der Pflegekasse beantragt werden, idealerweise vor Beginn der Leistung. Der Antrag kann formlos erfolgen — ein kurzes Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse genügen oft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und übernehmen die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Ja, und das ist oft die cleverste Lösung. Bei stundenweiser Inanspruchnahme (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt und die Tage werden nicht auf die maximale Dauer von 56 Tagen angerechnet. Nur das finanzielle Budget (3.539 € Gemeinsamer Jahresbetrag) wird verbraucht.
Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € verfällt am Ende des Kalenderjahres — er kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Da das Budget nun flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzbar ist, empfehlen wir, Ihren Anspruch möglichst vollständig auszuschöpfen.

Jetzt Verhinderungspflege beantragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Anspruch auf Verhinderungspflege. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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