Wenn Sie als pflegende Person eine Auszeit brauchen, übernehmen wir die Pflege Ihres Angehörigen — professionell, zuverlässig und direkt im vertrauten Zuhause. Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 €.
Gemeinsamer Jahresbetrag
maximale Dauer
Pflegegrad 2–5
Verhinderungspflege — auch Ersatzpflege genannt — ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift immer dann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert ist, etwa wegen Urlaub, Krankheit, Erholung oder anderer persönlicher Gründe.
In dieser Zeit übernimmt ein professioneller Pflegedienst wie LuminaPlus die häusliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen — stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Ziel der Verhinderungspflege ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der pflegebedürftige Mensch weiterhin gut versorgt wird — in seiner gewohnten häuslichen Umgebung.
Flexibel einsetzbar — von wenigen Stunden pro Woche bis hin zu mehreren Wochen am Stück.
Ideal für regelmäßige Entlastung: Wir übernehmen die Pflege für wenige Stunden am Tag, während Sie Termine wahrnehmen oder sich erholen. Bei unter 8 Stunden täglich wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.
Pflegegeld wird weitergezahltFür längere Abwesenheiten: Wir versorgen Ihren Angehörigen ganztägig in seinem Zuhause. Perfekt, wenn Sie für einige Tage oder Wochen eine Vertretung brauchen — maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr.
Max. 56 Tage / JahrAuch nahe Angehörige (bis 2. Verwandtschaftsgrad) oder Mitbewohner können Verhinderungspflege übernehmen. Die Erstattung ist in diesem Fall auf das 2-Fache des Pflegegeldes begrenzt. Zusätzlich werden nachgewiesene Aufwendungen erstattet.
Erstattung nach PflegegradSeit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Budget von 3.539 € zusammengefasst. Sie können den Betrag flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen — ohne Umwidmung.
Bis 3.539 € flexibel nutzbarSeit Juli 2025 gilt der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Hier finden Sie die aktuellen Beträge.
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld / Monat | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (VP + KZP) | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Max. Dauer Verhinderungspflege | 8 Wochen | 8 Wochen | 8 Wochen | 8 Wochen |
| Verh.pflege durch nahe Angehörige* | 694 € | 1.198 € | 1.600 € | 1.980 € |
Von der ersten Beratung bis zur zuverlässigen Betreuung — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu Ihrem Anspruch auf Verhinderungspflege, den möglichen Leistungen und dem Budget.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse — formlos und unkompliziert.
Gemeinsam planen wir die Einsätze nach Ihren Bedürfnissen: stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen — so wie es für Sie passt.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte versorgen Ihren Angehörigen zuverlässig im vertrauten Zuhause. Sie können sich beruhigt erholen.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Anspruch, Budget und Ablauf.