Kostenloser Online-Rechner

Pflegegeld-Rechner: Was steht Ihnen zu?

Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihre Kombinationsleistung aus Sachleistung und Pflegegeld. Aktuelle Beträge 2026.

1

Wählen Sie Ihren Pflegegrad

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Pflegegrad
Pflegegeld: 347 €
Sachleistung: 796 €
3
Pflegegrad
Pflegegeld: 599 €
Sachleistung: 1.497 €
4
Pflegegrad
Pflegegeld: 800 €
Sachleistung: 1.859 €
5
Pflegegrad
Pflegegeld: 990 €
Sachleistung: 2.299 €
2

Wie viel Sachleistung nutzen Sie monatlich?

0 €
Sachleistung pro Monat bei einem Pflegedienst
0 € 796 €
0 % der Sachleistung ausgeschöpft
3

Ihr Ergebnis

Wählen Sie oben einen Pflegegrad, um Ihre Kombinationsleistung zu berechnen.

So funktioniert die Kombinationsleistung

Wenn Sie sowohl einen Pflegedienst nutzen als auch Pflegegeld beziehen möchten, wird beides anteilig berechnet — das nennt man Kombinationsleistung.

1

Sachleistung nutzen

Ihr Pflegedienst rechnet seine Leistungen als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab.

2

Anteil berechnen

Die Pflegekasse ermittelt, wie viel Prozent der maximalen Sachleistung Sie genutzt haben.

3

Pflegegeld erhalten

Den nicht verbrauchten Prozentanteil erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel: Pflegegrad 3

Maximale Sachleistung: 1.497 € | Maximales Pflegegeld: 599 €

Sie nutzen einen Pflegedienst im Wert von 748,50 € pro Monat.

Verbrauchte Sachleistung: 748,50 € ÷ 1.497 € = 50 %
Verbleibendes Pflegegeld: 599 € × (100 % − 50 %) = 299,50 €
Gesamt pro Monat: 748,50 € + 299,50 € = 1.048 €

Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zu, unabhängig von der Kombinationsleistung.

Alle Pflegegrade im Vergleich

Die aktuellen Leistungsbeträge seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025.

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Sachleistung / Monat Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 — kein Anspruch — kein Anspruch 131 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 131 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 131 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 131 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 131 €
131 €
pro Monat

Entlastungsbetrag

Für alle Pflegegrade 1–5. Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

3.539 €
pro Jahr

Gemeinsamer Jahresbetrag

Pflegegrad 2–5. Flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzbar.

Hinweis: Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nicht frei verwendet werden. Seit Juli 2025 steht der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Lassen Sie sich individuell beraten.

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