Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihre Kombinationsleistung aus Sachleistung und Pflegegeld. Aktuelle Beträge 2026.
Wenn Sie sowohl einen Pflegedienst nutzen als auch Pflegegeld beziehen möchten, wird beides anteilig berechnet — das nennt man Kombinationsleistung.
Ihr Pflegedienst rechnet seine Leistungen als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Pflegekasse ermittelt, wie viel Prozent der maximalen Sachleistung Sie genutzt haben.
Den nicht verbrauchten Prozentanteil erhalten Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Maximale Sachleistung: 1.497 € | Maximales Pflegegeld: 599 €
Sie nutzen einen Pflegedienst im Wert von 748,50 € pro Monat.
Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zu, unabhängig von der Kombinationsleistung.
Die aktuellen Leistungsbeträge seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — kein Anspruch | — kein Anspruch | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Für alle Pflegegrade 1–5. Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Pflegegrad 2–5. Flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzbar.
Hinweis: Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nicht frei verwendet werden. Seit Juli 2025 steht der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Lassen Sie sich individuell beraten.