FAQ — Wir helfen Ihnen weiter

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um ambulante Pflege, Pflegegrad, Kosten und unsere Leistungen in Hamburg.

🌱 Erste Schritte

Wir kommen kostenlos und unverbindlich zu Ihnen nach Hause, um Ihre Pflegesituation gemeinsam einzuschätzen. Im Erstgespräch lernen wir Sie und Ihre Angehörigen kennen, besprechen Ihre Wünsche und den aktuellen Pflegebedarf. Anschließend erstellen wir einen individuellen Pflege- und Kostenplan, den wir Ihnen verständlich erklären. Rufen Sie uns einfach an unter +49 40 18035922 — wir vereinbaren zeitnah einen Termin.

In der Regel können wir innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch mit der Pflege starten. Bei dringendem Bedarf — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt — ist auch ein kurzfristiger Beginn möglich. Wir stimmen den Starttermin flexibel mit Ihnen ab und sorgen dafür, dass alle notwendigen Genehmigungen und Verordnungen rechtzeitig vorliegen.

Nicht für alle Leistungen. Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung) wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse nach SGB V bezahlt — ganz unabhängig vom Pflegegrad. Für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI benötigen Sie hingegen mindestens Pflegegrad 2. Sie haben noch keinen Pflegegrad? Wir helfen Ihnen gerne beim Antrag — nutzen Sie unseren Pflegegrad-Antrag-Assistenten.

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Leistungen. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung ist für Sie kostenfrei — die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig (abzgl. gesetzlicher Zuzahlung von max. 10 € pro Verordnung). Für Grundpflege stehen Ihnen je nach Pflegegrad monatliche Sachleistungsbudgets zu (z. B. 796 € bei Pflegegrad 2, bis 2.200 € bei Pflegegrad 5). Im Erstgespräch erstellen wir einen transparenten Kostenvoranschlag, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Ja, der Großteil unserer Leistungen wird von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse (SGB V), Grundpflege die Pflegekasse (SGB XI) im Rahmen Ihres Sachleistungsbudgets. Zusätzlich können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € und Verhinderungspflege nutzen. Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab — Sie müssen sich um nichts kümmern.

🩺 Unsere Leistungen

Wir bieten umfassende ambulante Pflege aus einer Hand: Behandlungspflege (Medikamente, Wundversorgung, Injektionen), Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Ernährung), hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung), Beratung und Pflegeplanung, Verhinderungspflege sowie Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Arztbegleitung). Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen decken wir Leistungen nach SGB V und SGB XI ab. Einen Überblick finden Sie auf unserer Leistungsseite.

Ja, wir arbeiten nach dem Bezugspflegeprinzip. Das bedeutet, dass Ihnen feste Pflegekräfte zugeordnet werden, die Sie regelmäßig betreuen. So bauen Sie ein vertrauensvolles Verhältnis auf, und Ihre Pflegekraft kennt Ihre individuellen Bedürfnisse genau. Bei Urlaub oder Krankheit sorgen wir für eine eingearbeitete Vertretung, damit die Qualität Ihrer Versorgung jederzeit gewährleistet bleibt.

Ja, unsere Pflegekräfte sind auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie im Einsatz. Für Notfälle sind wir rund um die Uhr über unseren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst erreichbar. Die genauen Einsatzzeiten stimmen wir individuell auf Ihren Bedarf ab — sprechen Sie uns gerne im Erstgespräch darauf an.

Ja, unser multikulturelles Team spricht neben Deutsch auch weitere Sprachen, darunter Türkisch, Arabisch, Polnisch und Russisch. Wir bemühen uns, Pflegekräfte einzusetzen, die die Muttersprache unserer Klienten sprechen. Das erleichtert die Kommunikation und schafft zusätzliches Vertrauen — besonders bei älteren Menschen, die sich in ihrer Muttersprache wohler fühlen.

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet — zum Beispiel Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Injektionen oder Wundversorgung. Die Kosten trägt die Krankenkasse nach SGB V. Grundpflege hingegen betrifft die tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie wird über die Pflegekasse nach SGB XI finanziert und setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Bei LuminaPlus erhalten Sie beide Leistungen aus einer Hand.

📋 Pflegegrad & Anträge

Ein Pflegegrad (1 bis 5) beschreibt, wie selbstständig eine Person noch ihren Alltag bewältigen kann. Er wird vom Medizinischen Dienst (MD) anhand von sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung) begutachtet. Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie dabei gerne — nutzen Sie unseren Pflegegrad-Antrag-Assistenten oder testen Sie vorab mit unserem Pflegegrad-Rechner, welcher Pflegegrad Ihnen voraussichtlich zusteht.

Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst führt dann eine erneute Begutachtung durch. Wir empfehlen, vor dem Termin ein Pflegetagebuch zu führen, das den gestiegenen Hilfebedarf dokumentiert. Unser Team berät Sie gerne und bereitet Sie auf die Begutachtung vor. Auch hier können Sie unseren Antrag-Assistenten nutzen.

Wer Pflegegeld bezieht (also die Pflege selbst oder durch Angehörige organisiert), muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich vorgeschrieben. Dieser Besuch ist für Sie kostenlos — die Pflegekasse trägt die Kosten. Wir von LuminaPlus führen diesen Beratungseinsatz gerne bei Ihnen zu Hause durch und beraten Sie zu Pflegethemen.

Keine Sorge — eine Ablehnung ist kein endgültiges Ergebnis. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Lassen Sie sich das Gutachten des Medizinischen Dienstes zusenden und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden. Wir helfen Ihnen dabei, die Begründung des Widerspruchs vorzubereiten und den tatsächlichen Pflegebedarf nachvollziehbar darzulegen. In vielen Fällen führt ein Widerspruch zum Erfolg.

💶 Kosten & Finanzierung

Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse vollständig bezahlt. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr (höchstens 10 € pro Verordnung). Bei chronischen Erkrankungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht — lediglich eine ärztliche Verordnung.

Die Pflegekasse stellt Ihnen je nach Pflegegrad ein monatliches Sachleistungsbudget zur Verfügung: Pflegegrad 2 erhält 796 €, Pflegegrad 3 erhält 1.497 €, Pflegegrad 4 erhält 1.859 € und Pflegegrad 5 erhält 2.299 € monatlich (Stand 2025/2026). Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sollte das Budget nicht ausreichen, besprechen wir mit Ihnen mögliche Ergänzungen wie den Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Hilfen eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden. Bei LuminaPlus setzen wir den Entlastungsbetrag gezielt ein — zum Beispiel für Spaziergänge, Einkäufe oder Gesellschaft. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zur optimalen Nutzung.

Verhinderungspflege greift, wenn die hauptpflegende Person (z. B. ein Angehöriger) wegen Urlaub, Krankheit oder Erholung zeitweise ausfällt. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr für maximal sechs Wochen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens sechs Monate gepflegt hat. Wir übernehmen die Vertretung gerne und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz — stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 im Wert von bis zu 40 € monatlich kostenlos zu. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. LuminaPlus arbeitet mit unserem Partner Unizell Medicare GmbH zusammen, der die Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause liefert. Bestellen Sie bequem über unsere Pflegehilfsmittel-Seite — wir leiten alles in die Wege.

🏢 Über LuminaPlus

Unser Standort befindet sich in der Angerstraße 42, 22087 Hamburg (Stadtteil Hohenfelde). Von dort aus versorgen wir Klienten in ganz Hamburg und im näheren Umkreis von ca. 30 Kilometern. Besonders aktiv sind wir in den Stadtteilen rund um unseren Standort, darunter Hohenfelde, Uhlenhorst, Barmbek, Eilbek, Hamm, St. Georg und Winterhude. Kontaktieren Sie uns — wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrem Stadtteil tätig sind.

LuminaPlus eG ist als eingetragene Genossenschaft organisiert. Das bedeutet, dass nicht Gewinnmaximierung im Vordergrund steht, sondern das Wohl unserer Klienten und Mitarbeitenden. Entscheidungen werden demokratisch getroffen, und Überschüsse fließen in bessere Arbeitsbedingungen und Pflegequalität. Diese Struktur sorgt für motivierte Mitarbeiter, niedrige Fluktuation und damit für eine zuverlässige, langfristige Betreuung unserer Klienten.

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 40 18035922 (Mo–Fr, 9:00–15:00 Uhr, Notfall: 24h). Per E-Mail sind wir unter info@luminaplus.de erreichbar. Besuchen Sie uns gerne persönlich in der Angerstraße 42, 22087 Hamburg. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht — das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

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Kein Problem — wir beraten Sie gerne persönlich und beantworten alle Ihre Fragen rund um Pflege, Kosten und Leistungen.

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