Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

131 EUR monatlich für Ihre Entlastung

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Wir von LuminaPlus übernehmen Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Betreuung — und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

131 €

pro Monat

PG 1–5

Alle Pflegegrade

0 €

Eigenanteil

Pflegerin hilft Seniorin beim Lesen

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist ein monatlicher Zuschuss von 131 EUR, den jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5 erhält. Er ist dafür gedacht, den Alltag zu erleichtern — durch professionelle Unterstützung bei Betreuung, Haushalt und Alltagsgestaltung.

Viele Familien wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht, oder nutzen ihn nicht. Dabei verfällt ungenutztes Guthaben erst am 30. Juni des Folgejahres. So können Sie bis zu 1.572 EUR pro Jahr ansparen.

Als zugelassener Pflegedienst rechnet LuminaPlus direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen 0 EUR Eigenanteil.

Auf einen Blick

  • 131 EUR monatlich — für alle Pflegegrade
  • Kein gesonderter Antrag nötig
  • Ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Ab PG 2: zusätzlich bis zu 40% ungenutzter Sachleistungen umwidmbar
  • LuminaPlus ist zugelassener Leistungserbringer

Welche Leistungen können Sie nutzen?

Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie professionelle Unterstützung im Alltag. Hier sind die Leistungen, die LuminaPlus für Sie erbringt.

🚶

Alltagsbegleitung

Gemeinsame Spaziergänge, Gesellschaft leisten, Vorlesen, Begleitung bei Arztbesuchen und Einkäufen — für mehr Teilhabe am Leben.

🏠

Haushaltshilfe

Putzen, Einkaufen, Kochen und Wäsche — wir sorgen für ein sauberes und angenehmes Wohnumfeld, damit Sie sich wohlen fühlen.

💬

Betreuung

Beschäftigung, Gespräche, kognitive Aktivierung und persönliche Zuwendung — individuelle Betreuung, die den Tag bereichert.

🌙

Tages- und Nachtpflege

Der Entlastungsbetrag kann auch zur Zuzahlung des Eigenanteils bei Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen eingesetzt werden.

Was steht Ihnen zu?

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40% Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen für Entlastungsangebote einsetzen (Umwidmung).

Pflegegrad Entlastungsbetrag + Umwidmung (40% Sachleistung) Gesamt möglich
Pflegegrad 1 131 €/Monat bis 131 €
Pflegegrad 2 131 €/Monat bis 304 € (40% von 761 €) bis 435 €
Pflegegrad 3 131 €/Monat bis 573 € (40% von 1.432 €) bis 704 €
Pflegegrad 4 131 €/Monat bis 711 € (40% von 1.778 €) bis 842 €
Pflegegrad 5 131 €/Monat bis 880 € (40% von 2.200 €) bis 1.011 €
Gut zu wissen: Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden — das sind bis zu 1.572 € pro Jahr. Die Umwidmung von Sachleistungen ist nur möglich, wenn diese im jeweiligen Monat nicht vollständig für Pflegeleistungen genutzt werden.

So einfach geht’s

Von der Beratung bis zur Abrechnung — wir kümmern uns um alles.

1

Kostenloses Erstgespräch

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Anspruch auf den Entlastungsbetrag und besprechen Ihre Wünsche.

2

Individueller Leistungsplan

Gemeinsam erstellen wir einen persönlichen Plan: Welche Leistungen brauchen Sie? Wie oft? Wir passen alles an Ihre Situation an.

3

Direkte Kassenabrechnung

Wir rechnen als zugelassener Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern — 0 EUR Eigenanteil.

Häufige Fragen

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von 131 EUR für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Er dient zur Finanzierung von Entlastungsangeboten wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung. Die Kosten werden direkt von der Pflegekasse übernommen.
Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat. Ein gesonderter Antrag bei der Pflegekasse ist nicht erforderlich — der Anspruch besteht automatisch.
Ja, nicht genutzte Beträge können angespart werden. Sie sind bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig. So können Sie bis zu 1.572 EUR pro Jahr ansammeln und flexibel einsetzen. Danach verfällt das angesparte Guthaben.
Nein, der Entlastungsbetrag wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Als zugelassener Pflegedienst rechnet LuminaPlus direkt mit Ihrer Kasse ab — für Sie entstehen 0 EUR Eigenanteil. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40% Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen zusätzlich für Entlastungsleistungen einsetzen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Sachleistungen nicht vollständig für Pflegeleistungen benötigen, kann ein Teil davon für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung umgewidmet werden. So stehen Ihnen je nach Pflegegrad bis zu 1.011 EUR monatlich zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an unter +49 40 18035922 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@luminaplus.de. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, erstellen gemeinsam einen individuellen Leistungsplan und kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

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